Schreiben ist leicht, man muss nur die falschen Wörter weglassen.
Das juristische Rechtsgutachten folgt einem klar strukturierten und stringenten Aufbau. Ziel ist es, eine rechtliche Fragestellung Schritt für Schritt nachvollziehbar zu prüfen.
Zu Beginn eines jeden Prüfungsschritts steht der Obersatz. Mit ihm wird das jeweilige Tatbestandsmerkmal bzw. der nächste Prüfungspunkt entsprechend dem Prüfungsschema eingeleitet.
Anschließend folgt die Definition des jeweiligen Tatbestandsmerkmals. Dabei wird erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Darauf aufbauend erfolgt der Sachverhaltsbezug. Hier wird geprüft, ob die zuvor definierten Voraussetzungen anhand der im Sachverhalt genannten Tatsachen erfüllt sind.
Am Ende jedes Prüfungsschrittes steht ein Fazit, das festhält, ob das jeweilige Tatbestandsmerkmal vorliegt oder nicht.
Der klassische Aufbau eines Rechtsgutachtens lautet daher: Obersatz – Definition – Sachverhaltsbezug – Fazit.